Zum Leidwesen ausländischer
Staatsangehöriger gibt es in den USA für den Begriff des Wohnsitzes
(„Residency”) mehrere Definitionen. Für die Einkommensteuer hat
„Residency“ zum Beispiel eine andere Bedeutung als für die Nachlass-
und Schenkungssteuer. „Residency“ im Sinne der
Einwanderungsbestimmungen unterscheidet sich wesentlich von „Residency“
im Sinne der Florida Homestead Exemption (Steuerfreibetrag für Personen
mit Wohnsitz in Florida) und der Florida Intangible Personal Property
Tax (Besteuerung unbeweglichen Vermögens). Eine kurze Erläuterung der
unterschiedlichen Definitionen ist daher wichtig.
Zunächst sollte geklärt werden, was
„Residency“ im Sinne der US-Einwanderungsgesetze bedeutet. Das
US-Einwanderungsrecht unterscheidet bei ausländischen Staatsangehörigen
mit Aufenthaltsgenehmigung zwischen „Nonimmigrants” und „Immigrants”.
Nonimmigrants wird das Aufenthaltsrecht zu einem bestimmten Zweck und
für einen bestimmten Zeitraum gewährt; dies ist beispielsweise bei
Studierenden oder Zeitarbeitnehmern der Fall. Immigrants hingegen sind
Personen, die Inhaber einer Permanent Resident Card bzw. „Green Card“
sind und dadurch Aufenthalts- und Arbeitsrecht in den USA auf
Lebenszeit genießen. Ein Permanent Resident kann diesen Status jedoch
durch Nichtwahrnehmung oder durch Verletzung bundes- bzw.
einzelstaatlicher Gesetze verwirken. Für die Beschaffung einer Green
Card gibt es mehrere Möglichkeiten und Wege, z.B. Einwanderung aus
Gründen der Familienzusammenführung oder Beschäftigung, Asyl oder auch
Teilnahme an der alljährlichen Verlosung im Rahmen der „Diversity Visa
Lottery”.
Residency im Sinne der US-Einkommensteuer
ist einfach, da die Kriterien objektiv nachvollziehbar sind. Ein
ausländischer Staatsangehöriger wird zum Resident im Sinne der
US-Einkommensteuer, sobald er die Green Card erhält oder das Kriterium
einer Mindestaufenthaltsdauer („Substantial Presence”) erfüllt. Diese
Substantial Presence bedeutet persönliche Anwesenheit in den USA für
die Dauer von 183 Tagen oder mehr innerhalb eines Jahres. Dabei werden
zur Bestimmung der Anwesenheits-Dauer auch 1/3 der Tage im unmittelbar
letzten Jahr sowie 1/6 der Tage des unmittelbar vorletzten Jahres
mitgerechnet. Für die persönliche Anwesenheit gelten einige Ausnahmen,
u.a. Anwesenheit zu medizinischen Zwecken oder Anwesenheit bei reiner
Durchreise durch die USA. Eine wichtige Ausnahme von der kumulativen
183-Tage-Regelung liegt dann vor, wenn ein ausländischer
Staatsangehöriger nachweisen kann, dass er eine engere Beziehung zu
einem Steuersitz im Ausland hat. Schließlich kann man aufgrund
verschiedener Doppelbesteuerungsabkommen, u.a. gemäß dem
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland, im Sinne
der US-Einkommensteuer ein Resident sein aber gemäß dem Steuerabkommen
als Nonresident betrachtet werden. Häufig wird irrtümlich angenommen,
dass sich ausländische Staatsangehörige nicht als Aktionäre an
steuerbegünstigten Gesellschaften des Typs „S-Corporation“ beteiligen
dürfen. Richtig ist, dass ein ausländischer Staatsangehöriger, der ein
Resident im Sinne der US-Einkommensteuer ist, sehr wohl Aktionär einer
S-Corporation sein kann.
Residency im Sinne der US-Nachlass- und
Schenkungssteuer ist wiederum anders definiert und wird subjektiv
anhand der persönlichen Anwesenheit und der Absicht eines dauerhaften
Aufenthalts bestimmt. Auch hier muss jedoch das relevante
Doppelbesteuerungsabkommen geprüft werden, da man zwar als Resident im
Sinne der US-Nachlass- und Schenkungssteuer gelten kann, aber der
ausländische Wohnsitz aufgrund der Bestimmungen des relevanten
Doppelbesteuerungsabkommen eventuell Vorrang vor dem Wohnsitz in den
USA hat. Die USA haben mit Deutschland ein Erbschafts-und
Schenkungssteuerabkommen geschlossen, das Regelungen im Falle mehrerer
Wohnsitze enthält.
Die Definition von „Residency“ für die
Zwecke der Florida Homestead Exemption und der Florida Intangible
Personal Property Tax ist ähnlich wie die der US-Nachlass- und
Schenkungssteuer (jedoch ohne Änderungen durch Steuerabkommen). Für
diese Zwecke ist man dort wohnhaft bzw. „resident”, wo man sich mit
Herz und Verstand zu Hause fühlt und wohin man immer zurückkehren
würde, gleich aus welchen Gründen und wie lange man weg war. Da
Residency in diesem Fall eine Frage der Absicht ist, kann sie nur
schwer objektiv nachgewiesen werden. Dennoch sind alle Schritte, die
man üblicherweise zur Gründung eines dauerhaften Zuhauses unternimmt,
generell ein Beleg für den Wohnsitz. Kein Einzelschritt ist an sich
wesentlich, doch die Schritte in ihrer Gesamtheit ergeben ein Bild, das
als Nachweis dafür betrachtet wird, ob eine Person einen fixen,
dauerhaften Wohnsitz hat. Beim Umzug an einen Wohnort würde man zum
Beispiel in der Regel einen neuen Führerschein beantragen, sein Auto am
neuen Wohnort registrieren lassen und eine für den neuen Wohnort
passende Kfz-Versicherung abschließen. Man würde sich vermutlich auch
ins Wählerverzeichnis eintragen lassen (soweit zutreffend), die neue
Anschrift als die zu verwendende Adresse auf den Steuerunterlagen
angeben, eine Adressänderung für Bank- und Depotkonten durchführen,
Bankbeziehungen an den neuen Wohnort verlegen, lokalen Vereinen,
kirchlichen Verbänden u.ä. beitreten und generell in allen
Transaktionen und rechtlichen Unterlagen den neuen Ort als Wohnsitz
angeben.
Florida bietet außerdem den zusätzlichen
Schritt der Einbringung einer „Declaration of Domicile“
(Wohnsitzerklärung) beim zuständigen Bezirksgericht, die gegebenenfalls
einen weiteren Beleg für die Wohnsitzverlegung nach Florida darstellt.
Sobald eine Person in Florida wohnhaft und
damit „Resident“ ist, unterliegt sie der Vermögensbesteuerung gemäß der
Florida Intangible Personal Property Tax, kommt aber auch in den Genuss
der Immobiliensteuervorteile gemäß der Florida Homestead Exemption.