WAS BEDEUTET „RESIDENCY“ FÜR AUSLÄNDISCHE STAATSANGEHÖRIGE?

Zum Leidwesen ausländischer Staatsangehöriger gibt es in den USA für den Begriff des Wohnsitzes („Residency”) mehrere Definitionen. Für die Einkommensteuer hat „Residency“ zum Beispiel eine andere Bedeutung als für die Nachlass- und Schenkungssteuer. „Residency“ im Sinne der Einwanderungsbestimmungen unterscheidet sich wesentlich von „Residency“ im Sinne der Florida Homestead Exemption (Steuerfreibetrag für Personen mit Wohnsitz in Florida) und der Florida Intangible Personal Property Tax (Besteuerung unbeweglichen Vermögens). Eine kurze Erläuterung der unterschiedlichen Definitionen ist daher wichtig.

Zunächst sollte geklärt werden, was „Residency“ im Sinne der US-Einwanderungsgesetze bedeutet. Das US-Einwanderungsrecht unterscheidet bei ausländischen Staatsangehörigen mit Aufenthaltsgenehmigung zwischen „Nonimmigrants” und „Immigrants”. Nonimmigrants wird das Aufenthaltsrecht zu einem bestimmten Zweck und für einen bestimmten Zeitraum gewährt; dies ist beispielsweise bei Studierenden oder Zeitarbeitnehmern der Fall. Immigrants hingegen sind Personen, die Inhaber einer Permanent Resident Card bzw. „Green Card“ sind und dadurch Aufenthalts- und Arbeitsrecht in den USA auf Lebenszeit genießen. Ein Permanent Resident kann diesen Status jedoch durch Nichtwahrnehmung oder durch Verletzung bundes- bzw. einzelstaatlicher Gesetze verwirken. Für die Beschaffung einer Green Card gibt es mehrere Möglichkeiten und Wege, z.B. Einwanderung aus Gründen der Familienzusammenführung oder Beschäftigung, Asyl oder auch Teilnahme an der alljährlichen Verlosung im Rahmen der „Diversity Visa Lottery”.

Residency im Sinne der US-Einkommensteuer ist einfach, da die Kriterien objektiv nachvollziehbar sind. Ein ausländischer Staatsangehöriger wird zum Resident im Sinne der US-Einkommensteuer, sobald er die Green Card erhält oder das Kriterium einer Mindestaufenthaltsdauer („Substantial Presence”) erfüllt. Diese Substantial Presence bedeutet persönliche Anwesenheit in den USA für die Dauer von 183 Tagen oder mehr innerhalb eines Jahres. Dabei werden zur Bestimmung der Anwesenheits-Dauer auch 1/3 der Tage im unmittelbar letzten Jahr sowie 1/6 der Tage des unmittelbar vorletzten Jahres mitgerechnet. Für die persönliche Anwesenheit gelten einige Ausnahmen, u.a. Anwesenheit zu medizinischen Zwecken oder Anwesenheit bei reiner Durchreise durch die USA. Eine wichtige Ausnahme von der kumulativen 183-Tage-Regelung liegt dann vor, wenn ein ausländischer Staatsangehöriger nachweisen kann, dass er eine engere Beziehung zu einem Steuersitz im Ausland hat. Schließlich kann man aufgrund verschiedener Doppelbesteuerungsabkommen, u.a. gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland, im Sinne der US-Einkommensteuer ein Resident sein aber gemäß dem Steuerabkommen als Nonresident betrachtet werden. Häufig wird irrtümlich angenommen, dass sich ausländische Staatsangehörige nicht als Aktionäre an steuerbegünstigten Gesellschaften des Typs „S-Corporation“ beteiligen dürfen. Richtig ist, dass ein ausländischer Staatsangehöriger, der ein Resident im Sinne der US-Einkommensteuer ist, sehr wohl Aktionär einer S-Corporation sein kann.

Residency im Sinne der US-Nachlass- und Schenkungssteuer ist wiederum anders definiert und wird subjektiv anhand der persönlichen Anwesenheit und der Absicht eines dauerhaften Aufenthalts bestimmt. Auch hier muss jedoch das relevante Doppelbesteuerungsabkommen geprüft werden, da man zwar als Resident im Sinne der US-Nachlass- und Schenkungssteuer gelten kann, aber der ausländische Wohnsitz aufgrund der Bestimmungen des relevanten Doppelbesteuerungsabkommen eventuell Vorrang vor dem Wohnsitz in den USA hat. Die USA haben mit Deutschland ein Erbschafts-und Schenkungssteuerabkommen geschlossen, das Regelungen im Falle mehrerer Wohnsitze enthält.

Die Definition von „Residency“ für die Zwecke der Florida Homestead Exemption und der Florida Intangible Personal Property Tax ist ähnlich wie die der US-Nachlass- und Schenkungssteuer (jedoch ohne Änderungen durch Steuerabkommen). Für diese Zwecke ist man dort wohnhaft bzw. „resident”, wo man sich mit Herz und Verstand zu Hause fühlt und wohin man immer zurückkehren würde, gleich aus welchen Gründen und wie lange man weg war. Da Residency in diesem Fall eine Frage der Absicht ist, kann sie nur schwer objektiv nachgewiesen werden. Dennoch sind alle Schritte, die man üblicherweise zur Gründung eines dauerhaften Zuhauses unternimmt, generell ein Beleg für den Wohnsitz. Kein Einzelschritt ist an sich wesentlich, doch die Schritte in ihrer Gesamtheit ergeben ein Bild, das als Nachweis dafür betrachtet wird, ob eine Person einen fixen, dauerhaften Wohnsitz hat. Beim Umzug an einen Wohnort würde man zum Beispiel in der Regel einen neuen Führerschein beantragen, sein Auto am neuen Wohnort registrieren lassen und eine für den neuen Wohnort passende Kfz-Versicherung abschließen. Man würde sich vermutlich auch ins Wählerverzeichnis eintragen lassen (soweit zutreffend), die neue Anschrift als die zu verwendende Adresse auf den Steuerunterlagen angeben, eine Adressänderung für Bank- und Depotkonten durchführen, Bankbeziehungen an den neuen Wohnort verlegen, lokalen Vereinen, kirchlichen Verbänden u.ä. beitreten und generell in allen Transaktionen und rechtlichen Unterlagen den neuen Ort als Wohnsitz angeben.

Florida bietet außerdem den zusätzlichen Schritt der Einbringung einer „Declaration of Domicile“ (Wohnsitzerklärung) beim zuständigen Bezirksgericht, die gegebenenfalls einen weiteren Beleg für die Wohnsitzverlegung nach Florida darstellt.

Sobald eine Person in Florida wohnhaft und damit „Resident“ ist, unterliegt sie der Vermögensbesteuerung gemäß der Florida Intangible Personal Property Tax, kommt aber auch in den Genuss der Immobiliensteuervorteile gemäß der Florida Homestead Exemption.