Für deutsche Staatsbürger, die in den
Vereinigten Staaten ihren dauerhaften Wohnsitz haben, ist die
Beantragung der U.S. Staatsbürgerschaft eine bedeutende Angelegenheit.
Obwohl der Erhalt der U.S. Staatsbürgerschaft viele Vorteile mit sich
bringt (z.B.: beträchtliche Vorteile bezüglich der Erbschaftssteuer und
der Sozialversicherung, das Recht zu wählen und die Beseitigung der
potentiellen Abschiebung), steht dabei gemäß des deutschen
Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) generell als Konsequenz der Verlust
der deutschen Staatsbürgerschaft zur Folge.
Die deutsche Bundesregierung hat sich
historisch gegen die doppelte Staatsangehörigkeit für im Ausland
lebende deutsche Staatsbürger gestellt, aber hat diesen Standard nicht
bei in Deutschland lebenden deutschen Staatsbürgern angewandt. In
Anerkennung des Sachbestandes, daß eine solche Haltung nicht mehr
zeitgemäß ist, hat die deutsche Bundesregierung eine Änderung des StAG
durchgesetzt, die am 1. Januar in Kraft getreten ist. Diese Änderung
bietet deutliche Ausnahmen an, die den Verlust der deutschen
Staatsbürgerschaft verhindern lassen. Obwohl schon vor der Durchsetzung
dieser Änderung die Möglichkeit bestand einen „Antrag auf Beibehaltung
der deutschen Staatsangehörigkeit" zu stellen, so wurde ein solcher
Antrag nur dann genehmigt, wenn dies entweder im öffentlichen Interesse
war oder wenn der Antragsteller im wesentlichen zur Annahme der zweiten
Staatsbürgerschaft gezwungen wurde. In beiden Fällen wurden die
entsprechenden Verordnungen streng interpretiert und Anträge wurden nur
selten genehmigt.
Obwohl die neue Gesetzgebung einen großen
Teil dieser strengen Kriterien beseitigt hat, so muß dennoch ein
„Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit" gestellt
werden und eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt werden, um den Verlust
der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhindern. Um eine
Beibehaltungsgenehmigung erteilt zu bekommen, muß der Antragsteller
glaubwürdige Beweise vorlegen, die nachweisen, daß (a) der
Antragsteller deutscher Staatsbürger ist, (b) der Antragsteller eine
fortbestehende Bindung an Deutschland hat, und daß (c) dem
Antragsteller erhebliche Nachteile entstehen, wenn er die zweite (hier,
U.S. amerikanische) Staatsangehörigkeit nicht annimmt.
Glaubwürdige Beweise, die bestätigen, daß
eine fortbestehende Bindung an Deutschland vorhanden ist, können zum
Beispiel aus Folgendem bestehen: (a) Verwandte des ersten Grades in
Deutschland, (b) Besitz von Immobilien in Deutschland, (c) Anspruch auf
Rentenzahlungen in Deutschland, Mitgliedschaft in deutschen Vereinen
oder Organisationen, (d) Besuche in Deutschland, (e) Besitz von
Bankkonten, etc.
Obwohl weder das StAG noch die
entsprechenden Verordnungen genau beschreiben was „erhebliche
Nachteile" sind, so bestehen zur Zeit einige Nachteile für deutsche
Staatsbürger, die in den Vereinigten Staaten ihren Wohnsitz haben. Es
handelt sich dabei um Nachteile in der Erbschaftssteuer, beim
Kauf/Verkauf von Immobilien, in der Berufswahl und im Engagement mit
Bezug auf die Gemeinde.
Die Tatsache, daß ein oder mehrere der
vorhergehenden Kriterien besteht, ist keine Garantie dafür, daß einem
Antrag stattgegeben wird. Vielmehr ist es das Gesamtbild, das
letztendlich der Entscheidung als Grundlage dienen wird. Trotz der
Lockerung der Verordnungen gemäß des StAGs bleibt die Erteilung einer
Beibehaltungsgenehmigung eine Ermessensentscheidung des
Bundesverwaltungsamtes. Als Zusatz zu den oben angegebenen Forderungen
muß ein Antragsteller auch nachweisen können, daß er sich ohne
nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache mündlich
verständigen kann.
Die Gebühr für einen Antrag auf
Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beträgt zur Zeit DM 500
(circa $230). Im Falle einer Ablehnung soll diese Gebühr jedoch auf DM
375 reduziert werden. Anträge deutscher Staatsbürger, die in den
Vereinigten Staaten leben, sollten bei dem zuständigen Generalkonsulat
eingereicht werden, welches den Antrag an das Bundesverwaltungsamt in
Köln weiterleiten wird.
Es ist wichtig, daß der Antrag auf
Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit eingereicht und die
Beibehaltungsgenehmigung bewilligt ist, bevor die amerikanische
Staatsbürgerschaft erteilt wird. Ansonsten kommt es laut Vorgabe des
StAG trotzdem zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft. Eine
Beibehaltungsgenehmigung ist normalerweise nur für zwei Jahre gültig.
Es ist deshalb wichtig den Antrag auf die amerikanische
Staatsbürgerschaft (der normalerweise 9 bis 18 Monate dauert, aber beim
Aufkommen von Problemen in Verzug geraten kann) zeitlich vorsichtig zu
überwachen.