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Doppelte Staatsangehörigkeit für in den Vereinigten Staaten lebende deutsche Staatsbürger

Für deutsche Staatsbürger, die in den Vereinigten Staaten ihren dauerhaften Wohnsitz haben, ist die Beantragung der U.S. Staatsbürgerschaft eine bedeutende Angelegenheit. Obwohl der Erhalt der U.S. Staatsbürgerschaft viele Vorteile mit sich bringt (z.B.: beträchtliche Vorteile bezüglich der Erbschaftssteuer und der Sozialversicherung, das Recht zu wählen und die Beseitigung der potentiellen Abschiebung), steht dabei gemäß des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) generell als Konsequenz der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft zur Folge.

Die deutsche Bundesregierung hat sich historisch gegen die doppelte Staatsangehörigkeit für im Ausland lebende deutsche Staatsbürger gestellt, aber hat diesen Standard nicht bei in Deutschland lebenden deutschen Staatsbürgern angewandt. In Anerkennung des Sachbestandes, daß eine solche Haltung nicht mehr zeitgemäß ist, hat die deutsche Bundesregierung eine Änderung des StAG durchgesetzt, die am 1. Januar in Kraft getreten ist. Diese Änderung bietet deutliche Ausnahmen an, die den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft verhindern lassen. Obwohl schon vor der Durchsetzung dieser Änderung die Möglichkeit bestand einen „Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit" zu stellen, so wurde ein solcher Antrag nur dann genehmigt, wenn dies entweder im öffentlichen Interesse war oder wenn der Antragsteller im wesentlichen zur Annahme der zweiten Staatsbürgerschaft gezwungen wurde. In beiden Fällen wurden die entsprechenden Verordnungen streng interpretiert und Anträge wurden nur selten genehmigt.

Obwohl die neue Gesetzgebung einen großen Teil dieser strengen Kriterien beseitigt hat, so muß dennoch ein „Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit" gestellt werden und eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt werden, um den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhindern. Um eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt zu bekommen, muß der Antragsteller glaubwürdige Beweise vorlegen, die nachweisen, daß (a) der Antragsteller deutscher Staatsbürger ist, (b) der Antragsteller eine fortbestehende Bindung an Deutschland hat, und daß (c) dem Antragsteller erhebliche Nachteile entstehen, wenn er die zweite (hier, U.S. amerikanische) Staatsangehörigkeit nicht annimmt.

Glaubwürdige Beweise, die bestätigen, daß eine fortbestehende Bindung an Deutschland vorhanden ist, können zum Beispiel aus Folgendem bestehen: (a) Verwandte des ersten Grades in Deutschland, (b) Besitz von Immobilien in Deutschland, (c) Anspruch auf Rentenzahlungen in Deutschland, Mitgliedschaft in deutschen Vereinen oder Organisationen, (d) Besuche in Deutschland, (e) Besitz von Bankkonten, etc.

Obwohl weder das StAG noch die entsprechenden Verordnungen genau beschreiben was „erhebliche Nachteile" sind, so bestehen zur Zeit einige Nachteile für deutsche Staatsbürger, die in den Vereinigten Staaten ihren Wohnsitz haben. Es handelt sich dabei um Nachteile in der Erbschaftssteuer, beim Kauf/Verkauf von Immobilien, in der Berufswahl und im Engagement mit Bezug auf die Gemeinde.

Die Tatsache, daß ein oder mehrere der vorhergehenden Kriterien besteht, ist keine Garantie dafür, daß einem Antrag stattgegeben wird. Vielmehr ist es das Gesamtbild, das letztendlich der Entscheidung als Grundlage dienen wird. Trotz der Lockerung der Verordnungen gemäß des StAGs bleibt die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung eine Ermessensentscheidung des Bundesverwaltungsamtes. Als Zusatz zu den oben angegebenen Forderungen muß ein Antragsteller auch nachweisen können, daß er sich ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache mündlich verständigen kann.

Die Gebühr für einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beträgt zur Zeit DM 500 (circa $230). Im Falle einer Ablehnung soll diese Gebühr jedoch auf DM 375 reduziert werden. Anträge deutscher Staatsbürger, die in den Vereinigten Staaten leben, sollten bei dem zuständigen Generalkonsulat eingereicht werden, welches den Antrag an das Bundesverwaltungsamt in Köln weiterleiten wird.

Es ist wichtig, daß der Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit eingereicht und die Beibehaltungsgenehmigung bewilligt ist, bevor die amerikanische Staatsbürgerschaft erteilt wird. Ansonsten kommt es laut Vorgabe des StAG trotzdem zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft. Eine Beibehaltungsgenehmigung ist normalerweise nur für zwei Jahre gültig. Es ist deshalb wichtig den Antrag auf die amerikanische Staatsbürgerschaft (der normalerweise 9 bis 18 Monate dauert, aber beim Aufkommen von Problemen in Verzug geraten kann) zeitlich vorsichtig zu überwachen.