Anwaltskanzlei für Einwanderungsfragen (Immigration) Die Anwaltskanzlei von Cohen & Grigsby für Einwanderungsfragen bearbeitet ein breites Spektrum von einwanderungsbehördlichen Problembereichen, einschließlich:
- Der Unterstützung bei der Sicherung von temporären und permanenten Visa
- Dem Erhalt der US-amerikanischen Staatsbürgerschaft
- Die garantierte Erfüllung der amerikanischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze in Bezug auf die Anstellung von ausländischen Arbeitskräften
- Der Ermittlung der Auswirkungen einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung auf die amerikanische und ausländische Steuerpflicht
- Der Überwachung von rechtlichen und gesetzlichen Entwicklungen in Bezug auf die Anstellung von ausländischen Arbeitskräften.
- Wir vertreten eine breitgefächerte Klientengruppe bestehend aus US-amerikanischen und ausländischen Einzelpersonen, Unternehmen, Firmen und Finanz- sowie Krankenversicherungsinstitutionen.
- Mitglieder unserer Kanzlei praktizieren in landesweiten Amtsstellen der amerikanischen Einwanderungsbehörde (INS) sowie dem US-amerikanischen Arbeitsamt (DOL). Wir vertreten auch Klienten in Botschaften und Konsulaten weltweit und fungieren als direkte Schnittstelle zu Vertretern von ausländischen Regierungen hinsichtlich einwanderungsbezogener Angelegenheiten.
Arbeitsbezogene Einwanderungsangelegenheiten
Unsere Arbeit konzentriert sich hauptsächlich auf berufsbezogene Einwanderungsgesetze, darunter:
- Der Erhalt von ordnungsgemäßen Arbeitsberechtigungsvisa für internationale Transfers
- Die Vertretung der Interessen von körperschaftlichen Klienten und individuellen Geschäftsleuten vor der US-Einwanderungsbehörde (INS), dem US-amerikanischen Arbeitsamt sowie Botschaften und Konsulaten im Ausland
- Die Beratung von multinationalen Arbeitgebern bezüglich potenzieller körperschaftlicher und individueller Steuerkonsequenzen bei dem Transfer von Personal auf internationaler Ebene
- Die Beratung von US-amerikanischen Arbeitgebern in Bezug auf die Verpflichtungen hinsichtlich der Einwanderungsgesetze
- Die Schulung von Leitern des Personalwesens bei wichtigen Aspekten der Einwanderungsgesetze und -verfahren, die die internationalen Rekrutierungsbemühungen beeinflussen.
Familienbezogene Einwanderungsangelegenheiten
Wir helfen US-amerikanischen Bürgern und Einzelpersonen mit permanenter Aufenthaltsgenehmigung bei der Statussicherung für Ehegatten, Kinder und anderen unmittelbaren Verwandten, um sie mit ihren Familien in den USA zusammen zu führen.
US-amerikanische Staatsbügerschaft
Wir helfen vielen unserer Klienten bei der Antragstellung auf die US-amerikanische Staatsbürgerschaft vor der amerikanischen Einwanderungsbehörde (INS), begleiten die Antragsteller zu den einwanderungsbehördlichen Interviews und nehmen zusammen mit unseren Klienten an der Einbürgerungszeremonie teil. Erfüllungsfragen
Ein weiterer Aspekt bei der Tätigkeit unserer Gruppe ist die Gewährleistung, dass Unternehmen die unter dem Immigration and Nationality Act (Immigration und Nationalitätsgesetz) festgelegten Anstellungsprüfungsverfahren erfüllen. Dafür bieten wir unter anderem:
- Hilfe für Arbeitgeber bei der Ausfüllung des Formulars I-9
- Hilfestellung für Klienten, deren Unternehmen von der Einwanderungsbehörde geprüft wurden
- Durchführung von „gespielten Wirtschaftsprüfungen“ in Unternehmen, die Ihre Arbeitgebersanktionserfüllung testen wollen.
Rechtsstreit
Cohen & Grigsby vertritt ausländische Einzelpersonen in Ausschließungs- oder Ausweisungsverfahren vor dem Einwanderungsgericht. Diese Fälle gehen oftmals an das Board of Immigration Appeals (Kommission für einwanderungsbehördliche Berufung) in Berufung und danach an die US-Bezirksgerichte.
Asyl
Wir helfen auch Klienten, die die Vereinigten Staaten auf Grund ihrer Rasse, Religion, Nationalität oder politischen Meinung um Asyl nachsuchen und für die wohlbegründete Gefahr von Verfolgung bei einer Zwangsrückführung in deren Heimatland besteht. Sonstiges
Unsere Einwanderungskanzlei ist Bestandteil der Cohen & Grigsby Internationalen Geschäftsgruppe („IBG“) und arbeitet eng mit anderen IBG-Mitgliedern zusammen bei der Unterstützung eines breitgefächerten Angebots von inländischen und internationalen Dienstleistungen für unsere Klienten, einschließlich:
- Des Aufbaus von entsprechenden US-amerikanischen oder ausländischen Geschäftseinheiten sowohl aus rechtlicher als auch steuerrechtlicher Perspektive
- Der Unterstützung von rechtlichen und Steuerplanungsverfahren
- Der Vertretung von Klienten in Bezug auf US-amerikanische Zollangelegenheiten
- Der Unterstützung bei internationalen Besitzverwaltungen für ausländische Klienten
- Der Unterstützung von Einzelpersonen und Unternehmen bei der Erfüllung von steuerrechtlichen und bankrechtlichen Verordnungen
- Der rechtlichen Unterstützung bei Handel und Investitionen mit China und anderen Ländern
- Der Informationsbereitstellung und Beratung hinsichtlich Exportkontrollen und -vorhaben
- Des Aufbaus von ausländischen Verkaufskonzernen (FCSs) und nationalen/internationalen Verkaufskonzernen (DISCs) regulations
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